Olympia News / 20.03.2024
Zum diesjährigen Olympischen Sommer in Paris haben deutsche Athleten erweiterte Möglichkeiten in Bezug auf Werbung und Social Media-Nutzung. Das Bundeskartellamt gab am Mittwoch bekannt, dass die Teilnehmer mehr Freiheiten genießen werden.
„Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, betonte die Bedeutung der Eigenvermarktung für die Athleten: „Die Sportlerinnen und Sportler sind die Hauptakteure der Olympischen Spiele, jedoch können sie nicht direkt von den hohen Werbeeinnahmen des IOC durch offizielle Olympiasponsoren profitieren. Daher ist es umso wichtiger, dass sie sich selbst vermarkten können.“ Mundt erklärte weiter: „Bei den diesjährigen Spielen in Paris wird die bereits 2019 durchgeführte Öffnung der Werberegeln für die Mitglieder des Team Deutschland und ihre Sponsoren fortgesetzt. Zusätzlich gibt es dieses Jahr eine Lockerung für die Nutzung von Social Media.“
Im Jahr 2019 wurde ein Kartellverfahren gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Als Ergebnis dieser Untersuchung verpflichteten sich das IOC und der DOSB zu entsprechenden Maßnahmen, wie vom Kartellamt gefordert.
Gemäß den aktualisierten Regeln dürfen die Athleten beispielsweise „kurze Videos mit ihren Smartphones in den olympischen Stätten sowie während der Eröffnungs- und Schlussfeier aufnehmen und diese in ihren Social Media-Konten teilen, solange dies nicht zu Werbezwecken geschieht“.